Satzung

Satzung

Verein zur Förderung der Versicherungs- und Finanzmathematik–Universität Oldenburg e.V.

– in der Fassung vom 20.10.2021 –

 

Präambel

Moderne mathematische Methoden haben in Versicherungsunternehmen und Finanzinstituten  in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies betrifft neben den klassischen Anwendungsfeldern in der Tarifierung und Reservierung im Versicherungsbereich vor allem das quantitative Risikomanagement. Hervorgerufen wurde dies durch die Erhöhung der Komplexität des Versicherungsgeschäftes zum einen und durch internationale Reformen und Verschärfungen des Aufsichtsrechtes zum anderen. Zur Bewältigung der daraus resultierenden Probleme ist ein mathematisch-aktuarielles Fachwissen erforderlich, welches das Standardwissen in diesem Bereich deutlich übersteigt und auch nicht in jedem Versicherungsunternehmen abrufbar zur Verfügung steht. Das Ziel des Vereins zur Förderung der Versicherungs- und Finanzmathematik - Universität Oldenburg e.V. besteht in der Entwicklung und Förderung interdisziplinärer Ansätze in der praxisrelevanten finanz- und versicherungsmathematischen Forschung, der Entwicklung finanzmathematischer und aktuarieller Methoden und Algorithmen für den praktischen Einsatz sowie im Angebot von Weiterbildungsveranstaltungen vorrangig für die Versicherungsunternehmen sowie den Finanzinstituten in der Region, um diese auch bei wachsenden regulatorischen Anforderungen wettbewerbsfähig zu halten.

Für einen solchen Verein bietet der Standort Oldenburg optimale Voraussetzungen: Der Schwerpunkt Versicherungs- und Finanzmathematik ist innerhalb des Instituts für Mathematik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg mit renommierten Persönlichkeiten besetzt, die hohe wissenschaftliche Reputation mit umfangreichen praktischen Erfahrungen verbinden. Bestehende inneruniversitäre Querverbindungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich der Fakultät II können bei Bedarf zusätzlich genutzt werden. Daraus ergibt sich ein reichhaltiges Potenzial an Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Universität und den Versicherungsunternehmen sowie den Finanzinstituten in der Region und darüber hinaus.
 

§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr)

  1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der Versicherungs- und Finanzmathematik – Universität Oldenburg e.V."
     

Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen werden.

  1. Der Sitz des Vereins ist Oldenburg.
  2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 (Zweck)

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Gefördert wird die Entwicklung von Methoden der Versicherungs- und Finanzmathematik sowie des Risikomanagements, und es wird die einschlägige praxisbezogene Forschung, Lehre und Weiterbildung sowie die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg unterstützt. Der Verein soll zu einer Vertiefung der Beziehungen und einem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis beitragen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Personalmitteln - für aktuelle praxisbezogene Forschungsvorhaben in der Versicherungs- und Finanzmathematik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, für Konzeption und Angebot zielgruppenspezifischer Weiterbildungs- und Tagungsveranstaltungen, sowie für die Herausgabe wissenschaftlicher Veröffentlichungen und den Erwerb von Fachliteratur.

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 (Mitgliedschaft)

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Versicherungs- und Finanzmathematik zu fördern

 

§ 4 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand auf Antrag. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrages.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch:
    2.1   Austritt. Er ist nur zum Schluss eines laufenden Geschäftsjahres durch Kündigung zulässig und muss spätestens drei Monate vorher schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
    2.2   Ableben des persönlichen oder Auflösung des juristischen Mitgliedes.
    2.3   Ausschluss. Er kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Der Vorstand entscheidet nach Anhörung des Mitgliedes. Der Ausschlussbeschluss ist dem Mitglied mit Begründung zuzustellen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied binnen vier Wochen die Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.

     

§ 5 (Mittel des Vereins

  1. Der Verein erhält seine Mittel durch Beiträge der Mitglieder sowie durch Geld- und Sachspenden.
  2. Jedes Mitglied bestimmt den von ihm zu entrichtenden Beitrag selbst. Der Mindestjahresbeitrag beträgt für persönliche Mitglieder 120,00 Euro, für studentische Mitglieder 35,00 Euro. Für Versicherungsunternehmen beträgt der jährliche Mindestbeitrag 100,00 Euro je angefangene 1 Mio. Beitragsumsatz des Vorjahres, mindestens 200,00 Euro, maximal jedoch 2.500,00 Euro. Für Banken ist der Mindestbeitrag 1.000,00 Euro bei bis zu 100 Mitarbeitern und 2.500,00 Euro bei über 100 Mitarbeitern. Für sonstige juristische Mitglieder ist der Mindestbeitrag 200,00 Euro bei bis zu 100 Mitarbeitern und 2.500,00 Euro bei über 100 Mitarbeitern.
  3. Der Jahresbeitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres fällig.
  4. Der Vorstand erstellt jährlich einen Haushaltsplan und eine Haushaltsrechnung.
  5. Die Mittel dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 6 (Organe)

Organe des Vereins sind
- der Vorstand,
- die Mitgliederversammlung,
- der Beirat.

§ 7 (Vorstand)

  1. Der Vorstand besteht aus wenigstens vier Mitgliedern, davon mindestens einem Vertreter aus der Versicherungs- und / oder Finanzwirtschaft sowie zwei universitären Fachvertretern. Vorstandsmitglieder sind in jedem Fall der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, sowie der Schatzmeister des Vereins. Der Vorstand darf nicht aus mehr als sieben Mitgliedern bestehen.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitgliederversammlung kann jedoch den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder vorzeitig abberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
  3. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
  4. Der Vorstand leitet den Verein im Rahmen dieser Satzung gemäß den von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüssen. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen, und zwar mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  5. Der Verein wird durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des §26 BGB. Beide besitzen Einzelvertretungsvollmacht.

 

§ 8 (Mitgliederversammlung)

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von sechs Wochen einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit schriftlicher Tagesordnung und einer Ladungsfrist von vier Wochen.
  4. Der Vorsitzende des Vorstandes und der / die wissenschaftlichen Fachvertreter aus dem Schwerpunkt Versicherungs- und Finanzmathematik berichten der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit des Vereins während des Zeitraums seit der letzten Mitgliederversammlung.
  5. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

- die Wahl des Vorstandes,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Wahl des Beirates,
- die Wahl der Rechnungsprüfer,
- den Ausschluss eines Mitgliedes,
- die Änderung der Satzung,
- die Auflösung des Vereins,
- die ihr vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegten Fragen.

6.  Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins müssen in der Tagesordnung, die mit der Einladung versandt wird, vor Beschlussfassung angekündigt sein.

 

§ 9 (Protokoll)

Über jede Vorstandssitzung und über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 10 (Rechnungsprüfer)

Die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer überwachen die Kassengeschäfte des Vereins. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.

 

§ 11 (Beirat)

  1. Der Beirat besteht aus wissenschaftlichen Fachvertretern aus dem Schwerpunkt Versicherungs- und Finanzmathematik sowie Persönlichkeiten aus der Praxis. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  2. Zusätzlich hat die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg das Recht, ein Mitglied aus dem Präsidium für den Beirat vorzuschlagen.
  3. Der Beirat unterstützt und berät den Vorstand, der an den Sitzungen des Beirats teilnehmen kann, bei der Verwirklichung seiner Ziele in Forschung und Ausbildung, insbesondere bei Fragen der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen und der Einwerbung von Drittmitteln. Er pflegt und fördert die Kooperation zwischen der Universität und der Praxis.

 

§ 12 (Auflösung des Vereins)

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und zwar für Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Versicherungs- und Finanzmathematik zu verwenden hat.

 

Oldenburg, den 20.10.2021

 

 

 

 

Anhang Größe
Vereinssatzung 160.92 KB